

i-kfz - das neue Online-Meldesystem für Fahrzeuge
Das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur bietet bereits seit dem Jahr 2015 die Möglichkeit, in Deutschland zugelassene Kraftfahrzeuge durch eine Online Abmeldung außer Betrieb zu setzen. Für Fahrzeughalter war schon dieser erste Schritt zur digitalen Verwaltung eine große Erleichterung, erlaubte man doch auf diese Weise erstmalig, das eigene Fahrzeug abzumelden, ohne dafür die Verkehrsbehörde aufsuchen zu müssen. Durch die etwa 10 Millionen Fahrzeuge, die in Deutschland pro Jahr abgemeldet werden, profitierte neben den privaten Kfz-Haltern auch die öffentliche Verwaltung von der Entlastung durch ein geringer werdendes Besucheraufkommen.

Alle Fahrer, die bei der Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs ihr altes Kennzeichen für ein neu erworbenes Auto oder Motorrad erhalten wollten, konnten sogar seit 2017 dieses für einen festgelegten Zeitraum über das Internet reservieren, um es innerhalb des identischen Zulassungsbezirks wieder anzumelden. Ein Angebot, das viele Fahrzeughalter sicher gerne nutzten. Ein lieb gewonnenes Kennzeichen gibt niemand gerne ab, nur weil er das Fahrzeug wechseln will oder muss. Außerdem hat man die Zahlen – und Buchstabenkombination schließlich seit Jahren im Kopf. Da fällt es manchem nicht leicht, sich umzugewöhnen.
Nun aber geht der Dienstleistungsbereich der zulassenden Verkehrsbehörde noch einen Schritt weiter. Im Herbst 2019 wird es erstmals möglich sein, eine neue Etappe auf dem Weg der internetbasierten Verwaltung im Bereich der Fahrzeugkennung zu gehen. Ab Oktober sollen auch Neuzulassungen und Umschreibungen auf Folgebesitzer für Fahrzeughalter und Servicefirmen online erledigt werden können. Darüber hinaus soll zu diesem Zeitpunkt auch eine bisher noch immer manuell veranlasste Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in den Verkehrsbehörden automatisiert werden.
Die Vorteile sind deutlich: Wartezeiten auf dem Straßenverkehrsamt fallen zukünftig weg und Fahrzeughalter sparen sich den Weg zur Zulassungsstelle. Das neue System erhielt den Namen i-Kfz und funktioniert in den einzelnen Bereichen folgendermaßen: Ein Fahrzeug soll endgültig oder kurzzeitig außer Betrieb genommen werden? Sollte das entsprechende Fahrzeug nach dem 01.01.2015 erstmalig angemeldet worden sein, benötigen die Anwender persönliche Unterlagen wie einen Personalausweis mit Online-Zugang oder einen Aufenthaltstitel mit Online-Funktion, sowie ein Smartphone mit Ausweis-App. Diese App wird allen Usern unter www.ausweisapp.bund.de kostenfrei zur Verfügung gestellt und kann heruntergeladen werden. Doch auch ohne Smartphone ist die Abmeldung jederzeit möglich. Hierzu benötigt man einen Computer und ein Kartenlesegerät. Jetzt fehlen nur noch das neue Kennzeichen mit TÜV-Plakette und der erste Teil der Zulassungsbescheinigung des Autos oder Motorrads, die jeweils mit einem Sicherheitscode versehen sind, der bereitgehalten werden sollte.
Bei der Wiederzulassung eines ursprünglich unter einem anderen Halter angemeldeten Fahrzeugs benötigt man neben einer elektronischen Versicherungsbestätigung noch die Unterlagen der letzten und noch gültigen TÜV-Hauptuntersuchung und die Kontonummer, bzw. Bankverbindung, von der die Kfz-Steuer zukünftig abgebucht werden soll.
Zusätzlichen Nutzen erfahren Fahrzeughalter dadurch, dass sie nicht mehr an reguläre Öffnungszeiten der Behörde gebunden sind, die häufig nicht mit der eigenen Freizeit übereinstimmen, sondern ihren Belangen in Sachen Kfz-Haltung rund um die Uhr und auch am Wochenende nachgehen können. Der Urlaubstag, den man auf dem Amt vertrödelt, entfällt damit. So bequem von zu Hause aus das eigene Fahrzeug an – oder abmelden zu können, wird viele erfahrene Internetuser begeistern. Die Bezahlung der anfallenden Gebühren wird ebenfalls online über ePayment vorgenommen. Die Anmeldung ist jederzeit nicht nur aus Deutschland möglich, sondern von jedem internetfähigen Endgerät, wenn die nötigen Unterlagen, ein Kennzeichen mit TÜV-Plakette und die Versicherungsbescheinigung mit den jeweiligen Sicherheitscodes vorhanden sind und während des Anmeldevorgangs vorliegen.
Auch eine Neuzulassung funktioniert auf Basis dieser Kurzanleitung. Weitere Informationen hält das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur für alle Interessierten bereit. Diese werden als Download eines Flyers im pdf-Format auf der Homepage des Ministeriums zur Verfügung gestellt und sind bereits jetzt zugänglich.
Die erwartete Entlastung für die Verkehrsbehörde und die Fahrzeughalter wird sich in den nächsten Wochen und Monaten voraussichtlich in Zahlen belegen lassen. Für alle Händler, die täglich viele Stunden in den Räumen der Verkehrsbehörde verbringen, um die Neuwagen ihrer Kunden anzumelden, wird es sicher leichter werden. Ihre Serviceleistung ist demnach nicht mehr mit Wartezeiten verbunden, sondern kann auch aus der Firma heraus direkt erledigt werden. Fahrtzeiten entfallen für den Händler ebenso, wie für alle privaten Fahrzeughalter.
Natürlich könnte man einwenden, dass im Zuge der zunehmenden Digitalisierung Menschen ohne regelmäßigen Internetzugang auf der Strecke bleiben oder dienstleistende Beschäftigungsverhältnisse in der Zukunft vermehrt wegfallen werden, wenn die Digitalisierung im Verwaltungsbereich weiter fortschreitet. Es darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass auch im Bereich der digitalen Dienstleitung neue Arbeitsplätze entstehen werden, da computergestützte Meldesysteme fähige Systemadministratoren und Programmierer benötigen, damit sie funktionieren können. Die Bundesregierung wird aber dafür sorgen müssen, das digitale Netz in diesem Sinne so auszubauen, dass auch in ländlichen Bereichen der Zugang zum Internet jederzeit und in vollem Umfang gewährleistet werden kann. Es wird nicht ausreichen, den Menschen digitale Angebote und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen, zu denen sie durch schlechten Netzausbau keinen Zugang erhalten.
Zukünftige Kunden kommen aber nur dann in den Genuss der Vorteile, wenn sie sich zuvor um einen neuen Personalausweis gekümmert haben. Ohne den entsprechenden Nachweis der eigenen Person, der auch digital verwendet werden kann, ist die Nutzung des Angebotes nicht möglich. Sollte ein solcher Nachweis noch nicht vorhanden sein, entstehen für den Fahrzeughalter zusätzliche Kosten und Wartezeiten für die Beantragung der neuen Personalpapiere, sowie die Erstellung der Fotos für dieselben. Schwierig wird es auch für Menschen, die mit technischen Abläufen nicht ausreichend vertraut sind. Zwar sind die Flyer des Verkehrsministeriums durchaus schlüssig verfasst, sie setzen jedoch einen vertrauten Umgang mit dem Medium Internet voraus. Nachfragen bei Problemen mit dem An- und Ummelde-Verfahren sind nicht möglich, da der direkte Kontakt zu einem Sachbearbeiter fehlt. Ebenso geht aus dem Flyer des Ministeriums bisher nicht hervor, wie die Anmeldung von Fahrzeugen ablaufen wird, die nur in der Sommersaison angemeldet werden.
Doch eines ist sicher: Wer den persönlichen Kontakt zur Behörde bevorzugt, der wird auch weiterhin in den örtlichen Zulassungsstellen Ansprechpartner finden, die sich darum kümmern.
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