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Die Schwangerschaft - Eine aufregende Zeit für werdende Eltern

Für viele Paare ist der Wunsch eigene Kinder zu bekommen sehr groß. Eine Schwangerschaft macht das Glück perfekt. Allerdings ist die Schwangerschaft oft nicht nur ein Glücksgefühl, sondern es steckt auch ein bisschen das Gefühl der Beklemmung dahinter. Viele Fragen werden sich gestellt. Werde ich ein guter Vater/eine gute Mutter? Wie wird das Leben werden? Was verändert sich an meinem Körper? Worauf muss ich achten? Welche Untersuchungen sind notwendig? Daher ist es für werdende Eltern wichtig, sich zu informieren.

Während einer Schwangerschaft verändert der Körper einer Frau sich ständig. Die ersten Anzeichen können oft schon auftreten bevor die Regel ausbleibt. Zu den frühen Anzeichen gehören zum Beispiel Müdigkeit, Ausfluss, Übelkeit oder Spannungsgefühl in den Brüsten. Bei vielen Frauen entsteht das Gefühl einer Schwangerschaft schon einige Tage nach der Befruchtung der Eizelle, wenn die Eizelle sich bereits eingenistet hat. Wenn die Regelblutung dann ausbleibt, ist dies in den meisten Fällen ein sicheres Zeichen für eine eingetretene Schwangerschaft. Spürbare Veränderungen sind außerdem Schwindel und eine Veränderung der Temperatur. Ebenso gehören hormonbedingte Veränderungen wie vermehrter Harndrang, Ekel vor bestimmten Speisen oder Gerüchen oder auch Heißhunger zu den Anzeichen. Oftmals werden die Brüste empfindlicher und die Brustwarzenhöfe verfärben sich dunkler. Das dient bereits zur Vorbereitung auf die Milchproduktion. Die erste Schwangerschaftswoche beginnt mit dem ersten Tag der letzten Periode, also wird eine Schwangerschaft frühestens in der fünften Schwangerschaftswoche (SSW) auffallend.

Werdende Mütter machen sich häufig Gedanken über die Gesundheit ihres Kindes und darüber, wie und ob ihr eigener Körper mit der Veränderung zurechtkommt. Schwangere haben Anspruch auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, um mögliche Komplikationen früh zu erkennen. Eine erste Untersuchung fällt meistens ab der fünften Schwangerschaftswoche an. Hierbei gibt es einen Mutterpass, der zur Dokumentation aller Befunde dient. Sollten früher Beschwerden auftreten, kann auch hier schon ein Termin beim Frauenarzt wahrgenommen werden. Beim ersten Termin wird in der Regel durch einen Ultraschall die Schwangerschaft bestätigt und eine körperliche Untersuchung vorgenommen. Danach folgt ein ausführliches Gespräch mit dem Arzt, bei dem eine Beratung stattfindet und eine Befragung über allgemeines Befinden oder Krankheiten. Etwa zehn Vorsorgetermine sind nach Mutterschafts-Richtlinien vorgesehen, die ungefähr alle vier Wochen durchgeführt werden. Ab der 32. SSW vergibt der Arzt für alle vierzehn Tage Termine und sollte der Entbindungstermin überschritten sein, ist ein Termin von mindestens zweimal wöchentlich erforderlich. Alternativ können ein Großteil der Vorsorgetermine auch von einer Hebamme durchgeführt werden. Die werdende Mutter wird bei jeder Vorsorgeuntersuchung gewogen, um festzustellen, wie schnell und wie viel die Frau zunimmt. Es wird auch der Blutdruck gemessen. Hierbei kann festgestellt werden, ob Bluthochdruckerkrankungen vorliegen. Außerdem wird eine Urinprobe abgenommen, um auf mögliche Infekte zu untersuchen. Zu einigen Terminen nimmt der Arzt Blut ab. Auch hier werden einige Untersuchungen gemacht, wie zum Beispiel die Blutgruppe oder ob es Infektionen gibt, die für das Kind gefährlich werden können.

Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, also in der 34. SSW beginnt der Mutterschutz. Unter das Mutterschutzgesetz fallen alle Frauen, die einen Job haben, wie beispielsweise Auszubildende, Teilzeitangestellte oder Geringverdienerinnen. Allerdings gilt das Gesetz nicht für Selbständige, Studentinnen oder Hausfrauen. Der Arbeitgeber darf nun nicht mehr verlangen, dass die werdende Mutter noch arbeitet. Eine Frau darf jedoch noch arbeiten, falls sie das möchte. Sie hat dann jederzeit das Recht diese Entscheidung zu widerrufen. Für den Vater gibt es hier keine Vaterschutzfristen. Manche Tarif- und Arbeitsverträge beinhalten jedoch auch Sonderurlaub für familiäre Ereignisse. Es lohnt sich also für den werdenden Vater einmal im Vertrag nachzulesen oder in der Personalabteilung zu fragen, ob es diese Regelung gibt und damit ein paar Urlaubstage zu sparen. Ab dem ersten Moment der Schwangerschaft gelten besondere Schutzvorschriften, die der Arbeitgeber aber natürlich nur einhalten kann, wenn die Schwangerschaft mitgeteilt wird. Sollte ein Arbeitgeber einen ärztlichen Nachweis verlangen, muss dieser erbracht werden. Der Arbeitgeber muss hierbei die Kosten tragen. Da viele Frauen in der Anfangsphase noch nicht wollen, dass die Nachricht in der Firma die Runde macht, ist es gesetzlich geregelt, dass der Arbeitgeber die Information ausschließlich an die zuständige Aufsichtsbehörde weitergeben darf. Diese kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Im Mutterschutzgesetz ist ebenfalls geregelt, dass während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt nicht gekündigt werden darf. Außerdem darf in diesem Zeitraum auch keine Kündigung für einen späteren Zeitpunkt ausgesprochen werden. Wenn die Mutter sich für die Elternzeit entscheidet, gilt dies auch bis zum Ablauf der Elternzeit. Eine Ausnahme ist eine Insolvenz oder eine teilweise notgedrungene Stilllegung des Betriebes. Hier muss die Aufsichtsbehörde der Kündigung aber zustimmen

Während der Schwangerschaft darf die werdende Mutter keinen Gefahren für das Leben oder die Gesundheit ausgesetzt werden. Hier entsteht dann ein Beschäftigungsverbot. Dies gilt zum Beispiel auch bei Nachtschichten und Sonn- und Feiertagen, bei Akkord- und Fließbandarbeit, bei Extrembedingungen wie Hitze oder Kälte, oder körperlich schwerer Arbeit mit regelmäßigen Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht. In einigen Fällen kann auch ein Beschäftigungsverbot vom Arzt eingeleitet werden. (tb)


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